Rechtsprechung
   BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4669
BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09 (https://dejure.org/2011,4669)
BAG, Entscheidung vom 19.10.2011 - 4 ABR 116/09 (https://dejure.org/2011,4669)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 4 ABR 116/09 (https://dejure.org/2011,4669)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Einführung des ERA durch Einigungsstellenspruch

  • openjur.de

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über die Einführung des Entgeltrahmenabkommens; Verbandsaustritt vor dem Einführungsstichtag des ETV-ERA Nord und des TV-ERA Nord; fehlende Tarifbindung

  • Bundesarbeitsgericht

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über die Einführung des Entgeltrahmenabkommens - Verbandsaustritt vor dem Einführungsstichtag des ETV-ERA Nord und des TV-ERA Nord - fehlende Tarifbindung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 TVG, § 3 Abs 3 TVG, § 4 Abs 1 S 1 TVG, § 76 Abs 1 S 1 BetrVG, § 76 Abs 5 S 1 BetrVG
    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über die Einführung des Entgeltrahmenabkommens - Verbandsaustritt vor dem Einführungsstichtag des ETV-ERA Nord und des TV-ERA Nord - fehlende Tarifbindung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einführung des Entgeltrahmenabkommens der Metallindustrie (ERA) nach Verbandsaustritt?

  • Betriebs-Berater

    Einführung des ERA durch Einigungsstellenspruch

  • rewis.io

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über die Einführung des Entgeltrahmenabkommens - Verbandsaustritt vor dem Einführungsstichtag des ETV-ERA Nord und des TV-ERA Nord - fehlende Tarifbindung

  • ra.de
  • rewis.io

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über die Einführung des Entgeltrahmenabkommens - Verbandsaustritt vor dem Einführungsstichtag des ETV-ERA Nord und des TV-ERA Nord - fehlende Tarifbindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einführung des Entgeltrahmenabkommens der Metallindustrie (ERA) nach Verbandsaustritt?

  • datenbank.nwb.de

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über die Einführung des Entgeltrahmenabkommens - Verbandsaustritt vor dem Einführungsstichtag des ETV-ERA Nord und des TV-ERA Nord - fehlende Tarifbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltrahmenabkommen der Metallindustrie nach Verbandsaustritt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einführung des Entgeltrahmenabkommens der Metallindustrie (ERA) nach Verbandsaustritt?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Einführung des Entgeltrahmenabkommens der Metallindustrie (ERA) nach Verbandsaustritt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1664
  • NZA-RR 2012, 417
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04

    Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren -

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09
    Insbesondere der auf die Klärung einer bloßen Rechtsfrage gerichtete Feststellungsantrag ist unzulässig; Gerichte sind zur Erstellung von Rechtsgutachten nicht berufen (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 63/04 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61) .

    Dies wäre ein Rechtsgutachten, zu dessen Erstellung die Gerichte für Arbeitssachen nicht berufen sind (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 63/04 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61, dort auch zur Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung, dass das "Besserstellungsverbot des § 8 Abs. 2 BHG den Arbeitgeber in betriebsverfassungs- und arbeitsrechtlichen Beziehungen nicht bindet") .

  • ArbG Hamburg, 22.08.2008 - 13 BV 26/07
    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrates wird - unter deren Zurückweisung im Übrigen - der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. April 2009 - 8 TaBV 10/08 - insoweit aufgehoben, als er die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22. August 2008 - 13 BV 26/07 - hinsichtlich des Antrags zu 2) der Arbeitgeberin zurückgewiesen hat.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22. August 2008 - 13 BV 26/07 - wird insoweit abgeändert, als er dem Antrag zu 2) der Arbeitgeberin stattgegeben hat.

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09
    Die Nachbindung erfasst dabei diejenigen Tarifnormen, an die der aus dem Verband ausgetretene Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Austritts zwingend und unmittelbar gebunden war (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 40, NZA 2012, 281) .
  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09
    Eine gerichtliche Entscheidung hat nur feststellende und nicht rechtsgestaltende Wirkung (vgl. BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - AP BetrVG 1972 § 21b Nr. 5) .
  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 7/08

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09
    Das rechtliche Interesse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO muss an der Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses selbst bestehen, ein Interesse an der Klärung streitiger Vorfragen genügt nicht (BAG 28. April 2009 - 1 ABR 7/08 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 99) .
  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 8/08

    Unzulässiger Feststellungsantrag - Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09
    Das kann auch ein einzelner Anspruch sein, bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses reichen aber nicht aus (BAG 1. Juli 2009 - 4 ABR 8/08 - Rn. 10 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 99) .
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09
    aa) Nach dem auch im Beschlussverfahren anzuwendenden § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - BAGE 105, 19, 28) ist ein Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses dann zulässig, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse daran hat, das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald feststellen zu lassen.
  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04

    Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09
    Ein solcher Beschluss stellt keine die Einigung der Betriebsparteien ersetzende und diese bindende Regelung dar (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - BAGE 116, 235, 238) , sondern unterliegt der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle, wenn es zu einer Überprüfung der Wirksamkeit des abschließenden Beschlusses der Einigungsstelle kommt.
  • BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 660/01

    Nachwirkender Tarifvertrag - Ablösung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09
    Für die Frage, ob eine Betriebsvereinbarung oder ein Einigungsstellenspruch wegen des Bestehens einer tariflichen Regelung nach § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG unwirksam ist, kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung an, sondern darauf, ob und inwieweit sich die Geltungszeiträume überschneiden (BAG 27. November 2002 - 4 AZR 660/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Tarifvorrang Nr. 34 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 2) .
  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94

    Tarifliche Erschwerniszulage durch Einigungsstelle - Befangenheit des

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09
    Weiterhin ist eine Erweiterung der erzwingbaren Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates durch einen Tarifvertrag möglich, wenn dieser vorsieht, dass über bestimmte, an sich nicht mitbestimmungsbedürftige Fragen eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann und der Spruch der Einigungsstelle die fehlende Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt (vgl. zB BAG 9. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 - BAGE 80, 104) .
  • BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 289/85

    Auflösung einer Tarifvertragspartei

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

  • LAG Hamburg, 09.04.2009 - 8 TaBV 10/08

    ERA Hamburg - Zeitpunkt des Inkrafttretens - Nachwirkung bei Verbandsaustritt -

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10

    Betriebsübergang - Inkrafttreten eines Tarifvertrages

    Anders als bei in Kraft befindlichen Stufentarifverträgen, bei denen die Rechtslage "lediglich vom Zeitablauf" abhängt und wo die "- aufschiebend bedingte - Regelung selbst bereits Gegenstand der unmittelbar und zwingenden Wirkung des geltenden Tarifvertrages" ist (BAG 19. Oktober 2011 - 4 ABR 116/09 - Rn. 29) , ist vorliegend der Eintritt der zwingenden und unmittelbaren Wirkung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG ausdrücklich erst für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.
  • BAG, 16.01.2013 - 5 AZR 266/12

    Wartezahlung bei verspäteter ERA-Einführung - fehlende Tarifbindung des

    In § 2 Nr. 2 ERA-ETV, Nr. 21 Verhandlungsergebnis VII haben die Tarifvertragsparteien aber hinreichend deutlich gemacht, dass das ERA in den Betrieben "verbindlich" erst ab 1. März 2009 gilt und damit nur diejenigen Arbeitgeber an die Regelungen des ERA normativ gebunden sind, die zu diesem Stichtag Mitglied des tarifschließenden Verbandes sind oder das ERA bereits zuvor auf freiwilliger Basis eingeführt hatten (BAG 19. Oktober 2011 - 4 ABR 116/09 - Rn. 24 ff., EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 145) .
  • LAG Köln, 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12

    Unbegründeter Unterlassungsantrag des Betriebsrats zu

    Auch das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats oder der Umfang desselben können Gegenstand eines zulässigen Feststellungsantrags sein (BAG vom 19.10.2011 - 4 ABR 116/09 - NZA-RR 2012, 417).

    Insbesondere ist der auf die Klärung einer bloßen Rechtsfrage gerichtete Feststellungsantrag unzulässig, da die Gerichte zur Erstellung von Rechtsgutachten nicht berufen sind (BAG vom 19.10.2011 - 4 ABR 116/09 - NZA-RR 2012, 417).

  • BAG, 16.01.2013 - 5 AZR 820/11

    Wartezahlung bei verspäteter ERA-Einführung - fehlende Tarifbindung des

    In § 2 Nr. 2 ERA-ETV, Nr. 21 Verhandlungsergebnis VII haben die Tarifvertragsparteien aber hinreichend deutlich gemacht, dass das ERA in den Betrieben "verbindlich" erst ab 1. März 2009 gilt und damit nur diejenigen Arbeitgeber an die Regelungen des ERA normativ gebunden sind, die zu diesem Stichtag Mitglied des tarifschließenden Verbandes sind oder das ERA bereits zuvor auf freiwilliger Basis eingeführt hatten (BAG 19. Oktober 2011 - 4 ABR 116/09 - Rn. 24 ff., EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 145) .
  • BAG, 16.01.2013 - 5 AZR 267/12

    Wartezahlung bei verspäteter ERA-Einführung - fehlende Tarifbindung des

    In § 2 Nr. 2 ERA-ETV, Nr. 21 Verhandlungsergebnis VII haben die Tarifvertragsparteien aber hinreichend deutlich gemacht, dass das ERA in den Betrieben "verbindlich" erst ab 1. März 2009 gilt und damit nur diejenigen Arbeitgeber an die Regelungen des ERA normativ gebunden sind, die zu diesem Stichtag Mitglied des tarifschließenden Verbandes sind oder das ERA bereits zuvor auf freiwilliger Basis eingeführt hatten (BAG 19. Oktober 2011 - 4 ABR 116/09 - Rn. 24 ff., EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 145) .
  • LAG Köln, 02.09.2022 - 9 TaBV 16/22

    Umfang der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats; Zulässigkeit des Ausschlusses

    Eine solche geltungserhaltende Reduktion ist schon angesichts des Normencharakters einer Betriebsvereinbarung nicht möglich (BAG, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 4 ABR 116/09 -, Rn. 34, juris).
  • LAG München, 28.01.2020 - 6 Sa 513/19

    Wechselschichtzulage und Wechselschichtzusatzurlaub

    Ein nur auf die Klärung einer isolierten Rechtsfrage gerichteter (Feststellungs-)Antrag ist unzulässig, da die Gerichte nicht zur Erstellung eines Rechtsgutachtens berufen sind (BAG v. 19.10.2011 - 4 ABR 116/19, NZA-RR 2012, 417 Rz. 45; BAG v. 3.5.2006 - 1 ABR 63/04, NZA 2007, 285 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61).
  • LAG München, 20.12.2012 - 4 TaBV 88/12

    Feststellungsantrag

    Solches schließt des erforderliche Rechtsschutzinteresse der Arbeitgeberin am gestellten Feststellungsantrag im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO aus (vgl. etwa B. v. 19.10.2011, 4 ABR 116/09, u.a. NZA-RR 2012, S. 417 f - Rz. 45 - BAG, B. v. 14.12.2010, 1 ABR 93/09, AP Nr. 84 zu § 118 BetrVG 1972 - Rz. 12 - BAG, B. v. 20.01.2009, 1 ABR 78/07, AP Nr. 44 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung - Rz. 28 - BAG, B. v. 03.05.2006, 1 ABR 63/04, NZA 2007, S. 285 f - Rz. 19 -, jeweils m. w. N.; siehe auch BAG, B. v. 27.01.2004, 1 ABR 5/03, NZA 2004, S. 941 f - B. III. -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht